Wartungen der gemeinsamen Anteile
Die gemeinsamen Anteile im Kondominium müssen je nach Art und Größe regelmäßig laut gesetzlichen Bestimmungen einer Wartung und Abnahme durch spezialisierte und befähigte Firmen unterzogen werden.
Wir als Verwaltung Leitner überprüfen und überwachen die Anlagen im gemeinsamen Besitz des Kondominiums regelmäßig auf die Durchführung der Wartungen und Kontrollen durch die beauftragten Wartungsfirmen.
Grundsätzlich müssen folgende Wartungen berücksichtigt werden, je nach Art und Eigenschaft der Anlage:
Heizungsanlage
Brennerwartung
Kaminkehrer
Ernennung dritten Verantwortlichen bzw. Wartungsfirma (Hydrauliker)
Solaranlage
Klimaanlage
Ernennung Wartungsfirma (Hydrauliker) mit F-Gas Messung
Wasser
Wasserfilter
Wasseraufbereitung, Salz-Enthärtungsanlage
Überprüfung der Wasserwerte
Entleerung Gartenleitungen im Winter
Beregnungsanlage
Pumpenanlagen
Wasser-Abwasserpumpen
Brandschutz
Feuerlöscher
Brandschutztüren
Notlampen
Nottaster Strom
Beschilderung
Hydranten
Brandmeldeanlagen
Gasanlagen
Sprinkleranlagen
Dach
Lebenslinie – Haken
Blitzanlage
Garagentore
Strom
Erdungsmessung
FI Schalter
Aufzug
Ordentliche Wartung
Periodische Wartung