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Notwendige Angaben: Name Kondominium, Eigentümer, Beschreibung Notfall

Wartungen der gemeinsamen Anteile

Die gemeinsamen Anteile im Kondominium müssen je nach Art und Größe regelmäßig laut gesetzlichen Bestimmungen einer Wartung und Abnahme durch spezialisierte und befähigte Firmen unterzogen werden.

Wir als Verwaltung Leitner überprüfen und überwachen die Anlagen im gemeinsamen Besitz des Kondominiums regelmäßig auf die Durchführung der Wartungen und Kontrollen durch die beauftragten Wartungsfirmen.

Grundsätzlich müssen folgende Wartungen berücksichtigt werden, je nach Art und Eigenschaft der Anlage:

Heizungsanlage

Brennerwartung
Kaminkehrer
Ernennung dritten Verantwortlichen bzw. Wartungsfirma (Hydrauliker)
Solaranlage

Klimaanlage

Ernennung Wartungsfirma (Hydrauliker) mit F-Gas Messung

Wasser

Wasserfilter
Wasseraufbereitung, Salz-Enthärtungsanlage
Überprüfung der Wasserwerte
Entleerung Gartenleitungen im Winter
Beregnungsanlage
 

Pumpenanlagen

Wasser-Abwasserpumpen

Brandschutz

Feuerlöscher
Brandschutztüren
Notlampen
Nottaster Strom
Beschilderung
Hydranten
Brandmeldeanlagen
Gasanlagen
Sprinkleranlagen
 

Dach

Lebenslinie – Haken
Blitzanlage
 

Garagentore

Strom

Erdungsmessung
FI Schalter
 

Aufzug

Ordentliche Wartung
Periodische Wartung

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