Sicherheit am Dach
In den nächsten Jahren müssen die Sicherheitsbestimmungen am Dach des Kondominiums überprüft und angepasst werden. Laut der entsprechenden Ermächtigungsverordnung vom 09 April 2008, muss der Verwalter und das Kondominium ein sicheres Arbeiten am Dach gewährleisten. Dies ist mit der Montage von so genannten Lebenslinien und Sicherheitshaken möglich. Handwerker die am Dach arbeiten verrichten müssen (z.B. Antenne, Kaminkehrer, usw.) können in Zukunft auch die Arbeit verweigern, sollten dementsprechende Anlagen fehlen. Bei Unfällen haften das Kondominium und die Verwaltung. Bei den zukünftigen Vollversammlungen werden Sie von der Verwaltung genauer informiert. Für eventuelle Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.